Gleitzeitarbeit

Gleitzeitarbeit
Gleit|zeitarbeit,
 
gleitende Arbeitszeit, variable Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, bei der Arbeitsbeginn und -ende innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens vom Arbeitnehmer selbst festgelegt werden. Die Zeitspanne zwischen spätestmöglichem Arbeitsbeginn und frühestem Arbeitsende wird als Kernzeit bezeichnet. Die Ausgestaltung der Gleitzeitarbeit wird in der Regel in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die außerdem festlegt, bis zu welcher Höhe die tatsächliche Arbeitszeit von der Sollarbeitszeit abweichen darf und innerhalb welchen Zeitraums diese Abweichungen ausgeglichen werden müssen. Die Gleitzeitarbeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland ab der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre eingeführt. Nachdem die Gleitzeitarbeit lange auf den nichttechnischen Bereich beschränkt war, findet sie inzwischen auch Eingang im Bereich der gewerblichen Produktion.

Universal-Lexikon. 2012.

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